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Im außerörtlichen Abschnitt der Hilgershäuser Straße befindet sich eine hakenförmig erschlossene Hofanlage, die in die Mitte des 19. Jhs., kenntlich an den einfach verriegelten Stockwerkstreben des Wohnhauses, datiert. Als ein früher Aussiedlerhof ist die Gebäudegruppe aus sozialgeschichtlichen Aspekten schützenswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |