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Die ehemalige Mühle am Riedbach in der ursprünglichen Ortsmitte ist durch inschriftliche Nachweise im Kellergewölbe bereits im 14. Jh. an dieser Stelle in Betrieb. Der heute dort befindliche Hof, dessen Gebäude die Parzelle bis auf die schmale Einfahrt über trapezförmigem Grundriss ausfüllt, beherbergt ein Wohnhaus aus dem Ende des 18. Jhs., das eine klare, in symmetrischem Verband abgezimmerte Fachwerkkonfiguration kennzeichnet; die mächtigen Wirtschaftsgebäude gehören unterschiedlichen Bauphasen jüngeren Datums an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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