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Traufständig erschlossener Streckhof in einem markanten Fachwerkgefüge aus dem frühen 18. Jh., das sich besonders durch die weit ausgreifenden, deutlich gebogenen 3/4-Streben an den Eckständern auszeichnet; die Bundständer werden von konvergierenden Fußstreben arretiert. Im Bereich des Geschossüberstandes finden sich insbesondere an den Balkenköpfen bescheidene Schmuckformen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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