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Der Kern des traufständig erschlossenen Streckhofes an der Kreuzung zur Hilgershäuser Straße weist mit seiner Fachwerkkonstruktion aus Ständerund Rähmbau in eine frühe Bauzeit, die auch auf Grund der starken Hölzer in das 17. Jh. weist. Der Giebelseite des Hauses ist ein Backhaus angeschlossen. Rechts neben dem Hof befindet sich ein Wirtschaftsgebäude, dessen Fachwerkkonstruktion von hohen Schwertungen zusammengehalten wird, daher scheint eine Datierung ins 17. Jh. wahrscheinlich. Als eines der ältesten kleinbäuerlichen Anwesen ist die Gebäudegruppe aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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