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Hofanlage mit traufständig erschlossenem Wohnhaus aus der ersten Hälfte des 19. Jhs. in zwei Geschossen über hohem Sandsteinsockel mit einem konstruktiven Gerüstraster, das sich in beiden Geschossen aus 3/4-Streben an den Eckständern und einfachen Fußstreben im Brüstungsbereich zusammenfügt. Die Wirtschaftsgebäude, die sich entlang der Straße erstrecken und aus der gleichen Zeit wie das Wohnhaus stammen, sind in nahezu unveränderter Fachwerksubstanz erhalten. Das Hofgrundstück wird von einer schützenswerten Sandsteinmauer eingefasst.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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