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Die Hofanlage wird von einem großzügig bemessenen Wohnhaus aus der Mitte des 19. Jhs. geprägt, das eine symmetrisch gefügte Fachwerkkonstruktion mit einfach verriegelten Stockwerkstreben in den Eckgefachen aufweist. Die angeschlossenen Wirtschaftsgebäude wurden in einer Ständer-Rähm-Mischkonstruktion errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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