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Das ehemalige Pfarrhaus, ein zweigeschossiges, mit Eternitplatten verkleidetes Gebäude an der nördlichen Ortsperipherie, weist in seinen Gebäudeproportionen und dem kräftig ausgeprägten Geschossüberstand in eine Bauzeit um 1580. Den oberen Abschluss des Hauses bildet ein Krüppelwalmdach mit einem jüngeren, traufseitig eingelegten Zwerchhaus. Die straßenseitige Abgrenzung der Parzelle markiert eine hohe Sandsteinmauer mit einem erhaltenen Portal, dessen Sturz eine Datierung des Jahres 1737 trägt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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