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Das inschriftlich datierte Haus aus dem Jahr 1803 erhebt sich nahe der Durchgangsstraße in zwei Geschossen über hohem Sockel mit aufgesetztem Zwerchhaus in einer Fachwerkkonstruktion, die sich aus 3/4-Streben an den Eckständern und konvergierenden Fußstreben an den Bundständern zusammenfügt. Ein Geschossüberstand ist nicht ausgebildet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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