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Die den Straßenraum maßgeblich gestaltende Hofanlage an der Ecksituation zur Lindenstraße beherbergt ein giebelständig erschlossenes Wohnhaus, dessen Fachwerkkonstruktion aus dem Ende des 18. Jhs. sich aus Mannfiguren, 3/4-Streben und einfachen Fußstreben in asymmetrischem Gefüge zusammensetzt. Der Keller wird durch zwei seitlich angelegte Eingänge erschlossen. Vom Wohnhaus rechtwinklig abknickend erheben sich mächtige Wirtschaftsgebäude, die ihre Umgebung maßgeblich gestalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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