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Hart an die Straße grenzt die ehemalige Dorfschmiede, ein eingeschossiges Gebäude in Fachwerkkonstruktion und einer Ausfachung aus grobem, nahezu ungefugtem Bruchsteinmauerwerk, das verwendet wurde, um die Entzündungsgefahr durch Funkenflug zu bannen. Die ursprünglich mit einem Satteldach und einer Unterfahrt versehene Schmiede ist als eines der wenigen erhaltenen Bauten dieses Typus schützenswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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