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Außerhalb der Ortslage befindet sich eine Brücke über den Riedbach, die im letzten Viertel des 19. Jhs. in Hausteinmauerwerk mit einem rundbogig geschlossenen Durchlass erbaut wurde. Die teilweise erhaltene Brüstung stammt aus der Erbauungszeit der Brücke, die aus verkehrsgeschichtlichen Aspekten Kulturdenkmal ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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