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Westlich der Ortslage befindet sich unterhalb des Witzenbrachskopfes ein nicht mehr im Gebrauch befindlicher Wasserbehälter aus dem Jahr 1910. Der Wasserbehälter ist ein kubischer Baukörper aus Betonmauerwerk, der mit aufgelegten Sandsteinblenden verkleidet ist. Das schlichte Portal führt in das Innere des Behälters, dessen Armaturen und Schieber aus der Bauzeit erhalten sind. Kulturdenkmal aus wirtschaftsgeschichtlichen und technischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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