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Das bescheidene, giebelständig erschlossene Haus wurde im Jahr 1711 in einem Fachwerkraster errichtet, das sich aus 3/4-Streben mit Brust- und Sturzriegeln an den Eck- und Bundständern über hohem Sockel zusammensetzt. Als ein in der Bausubstanz wenig gestörtes, kleinformatiges Wohnhaus an der ehemaligen Ortsperipherie ist das Gebäude aus sozialgeschichtlichen und städtebaulichen Aspekten Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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