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Prächtige, hakenförmig erschlossene Hofanlage mit einem giebelständigen Wohnhaus aus der zweiten Hälfte des 18. Jhs. in symmetrisch abgezimmertem Fachwerkgerüst, das von markanten Eckständern geprägt wird. Diese zeigen als repräsentativen Schmuck eingelegte Rundstäbe mit schließenden Voluten. Angeschlossen folgt ein als Wohnhaus genutztes Wirtschaftsgebäude aus dem Ende des 19. Jhs. Das ehemalige Gasthaus „Zur Linde" ist aus ortsgeschichtlichen- und städtebaulichen Aspekten Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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