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Großzügig dimensioniertes Wohngebäude aus dem Jahr 1772 in symmetrischer Fachwerkkonfiguration mit Mannfiguren an den Eckständern im giebelseitigen Bereich des Obergeschosses. Im hinteren Abschnitt findet sich eine K-Strebe, im Untergeschoss jüngeres Fachwerk mit Stockwerkstreben. Als Schmuckformen finden sich eingelegte Rundstäbe sowie ein gepfeiltes Band an der Unterkante der Schwelle. Als wichtiger Bestandteil der Gebäudestaffel giebelständig erschlossener Häuser ist das Gebäude im Kreuzungsbereich zweier Durchgangsstraßen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |