Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das für Johann Heinrich Kreger im Jahr 1784 unmittelbar hinter der Kirche erbaute Haus fällt innerhalb der dörflichen Fachwerklandschaft besonders durch sein Mansarddach auf. Das Fachwerkgefüge folgt in seiner dichten Staffellung konvergierender Fußstreben und Mannfiguren aus starken Hölzern repräsentativen Bedürfnissen. Besonders eindrucksvoll sind die floralen Flachschnitzereien, die nahezu das gesamte Strebewerk überziehen. Das heute als Pfarrhaus dienende Gebäude repräsentiert in seiner Erscheinungsform die dörfliche Oberschicht, die sich aus wohlhabenden Fuhrleuten rekrutierte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |