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Straßenraumprägende Hofanlage aus der Mitte des 19. Jhs. mit einem schmal geschnittenen Wohnhaus in zwei Geschossen, dessen Fachwerkgefüge von Stockwerkstreben arretiert wird.
Ehemals daran angeschlossen ist im rückwärtigen Bereich eine mächtige Scheune, die eine besonders eindrucksvolle bauliche Zäsur im Verlauf des angrenzenden Straßenzuges setzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |