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Die hakenförmig erschlossene Hofanlage beherbergt ein kleinmaßstäbliches Wohnhaus aus dem Jahr 1776 mit einem regelmäßig abgezimmerten Fachwerkraster in zwei Geschossen über hohem Sockel, bestehend aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an Eck- und Bundständern. Rechts ist ein Kellereingang kenntlich. Im hinteren Bereich der Parzelle erstrecken sich Wirtschaftsgebäude aus der Erbauungszeit. Die kleinbäuerliche Anlage aus dem letzten Drittel des 18. Jhs. ist aus sozialgeschichtlichen Aspekten Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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