Lehmkaute 2 - Keller -
Lehmkaute 2 - Detail Gartentor -
Lehmkaute 2 - Detail Schmuckfachwerk -
Lehmkaute 2
Lehmkaute 2
Lehmkaute 2 - Kellereingang -
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Werra-Meißner-Kreis
Bad Sooden-Allendorf
Orferode
  • Lehmkaute 2
  • Lehmkaute
Flur: 9
Flurstück: 27/2, 27/3

Das Haus des ehemaligen Weinhändlers Kreger setzt in seiner, die Zeilenbebauung beherrschenden Erscheinungsform an einer Schnittstelle zweier Straßenzüge einen wichtigen städtebaulichen Merkpunkt. Das Gebäude aus dem Jahr 1764 erwächst über einem hohen Sandsteinsockel in zwei Geschossen, die sich durch eine repräsentative Konstruktion und hervorgehobene Schmuckformen auszeichnen. Das Fachwerkgerüst wird durch Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln mit zum Teil gewellten Fußstreben an den Eck- und Bundständern verfestigt, der Brüstungsbereich wird durch eine dichte Versprossung von Stielen und Andreaskreuzen hervorgehoben. Das Haus wird durch ein abgekrüppeltes Satteldach und ein traufseitig eingeschnittenes Zwerchhaus abgedeckt. Unter der Scheune im abschließenden Bereich der Parzelle erstreckt sich ein großer, U-förmig erschlossener Keller.

Besonders bemerkenswert sind die straßenseitigen Sandsteinpfosten, die, den Status des Hausbesitzers anzeigend, mit rankenden Reben besetzt sind.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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