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Streckhof in der Blickachse zum Krippenweg in einer schlichten Fachwerkkonstruktion aus der Mitte des 18. Jhs., bestehend aus 3/4-Streben an den Eckständern und konvergierenden Fußstreben an den Bundständern. Ein Geschossüberstand ist kaum merkbar ausgebildet. An der Eingangsseite wurde das Haus im 19. Jh. erweitert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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