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Mächtige Hofanlage am Beginn des Straßenzuges mit einem Wohnhaus aus dem aus dem Jahr 1816, dessen giebelseitige Schaufront aus einer dichten Reihung von Mannfiguren und 3/4-Streben den repräsentativen Bedürfnissen des Bauherren Rechnung trägt. Gegenüber dem Wohnhaus groß dimensionierte Scheune in einer regelmäßig gefügten Ständerkonstruktion und straßenseitig angeschlossenem Backhaus. Die Anlage ist als kaum gestörter großbäuerlicher Betrieb aus dem Beginn des 19. Jhs. aus sozialgeschichtlichen und städtebaulichen Aspekten Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |