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Dreiseitige Hofanlage, bestehend aus einem Wohnhaus, einem Wirtschaftsgebäude sowie zwei Tagelöhnerhäusern. Wohnhaus mit Eternitplatten beschlagen, wohl in der Mitte des 19. Jhs. erbaut; das gegenüber errichtete Tagelöhnerhaus wohl älter. Jenseits der Straße befindet sich ein weiteres Tagelöhnerhaus, das aus der Mitte des 19. Jhs. stammt.
An der im rückwärtigen Bereich der Parzelle stehenden Scheune hat sich als schützenswertes Sachteil ein in der Westwand vermauertes Wappen mit der Bezeichnung RUCKESFELDE 1669 erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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