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Abseits des Straßenverlaufes erhebt sich ein traufständig erschlossenes Fachwerkwohnhaus mit einem Gerüstraster aus Mannfiguren, Hals- und Brustriegeln im Obergeschoss der mittleren Hauszone, um 1750 zu datieren. Flankiert wird dieser Bauabschnitt auf der linken Seite von einer jüngeren Fachwerkkonstruktion aus einfach verriegelten, nahezu geschosshohen, in die Eckständer eingezapften Streben, die ebenso wie das Zwerchhaus um 1840 erbaut wurde. Der rechtsseitige Anbau mit den einfach verriegelten Stockwerkstreben stammt aus einer Bauphase, die in das letzte Drittel des 19. Jhs. anzusiedeln ist. Markant ist der kräftig ausgebildete Geschossüberstand, dessen Vorsprünge die einzelnen Bauabschnitte verdeutlichen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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