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Am innerörtlichen Kreuzungsbereich von insgesamt vier Straßen setzt das große Wohn-Wirtschaftsgebäude einen wichtigen städtebaulichen Akzent. Zweigeschossig erschlossen mit hoher Toreinfahrt und erkennbarem Geschossüberstand. Eine Datierung nur unscharf möglich, da das Gebäude mit Kunststoffplatten verkleidet ist. Vermutlich um 1800. Trotz der massiven Störung ist das Haus Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |