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Großformatiges Gebäude oberhalb der Kirche in zwei Geschossen über ausgeprägter Sockelzone und abgeschlepptem Satteldach. Eine Beurteilung der Fachwerkkonstruktion und somit eine genauere Datierung ist nicht möglich, da das Haus mit Eternitplatten versehen ist. Ein Geschossüberstand ist deutlich ausgeprägt. Im vorderen Bereich zwei Kellereingänge. Auf Grund seiner imposanten Größe ist das Haus am Rand der Gesamtanlage aus städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |