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Auf dem Areal des ehemaligen Burggartens wurde im 19. Jahrhundert ein Gefängnis errichtet. Das Gefängnis selbst wurde 1979 abgebrochen und durch einen Wohnbau ersetzt. Erhalten ist dagegen der Gefängnishof mit seiner umgebenden Mauer in Sandsteinquadern, das Hofportal mit einer zinnenbekrönten Überhöhung. Trotz des Abbruches des Gefängnisbaus ist die verbliebene Mauer als stadtgeschichtliches Dokument erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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