Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
In der Ortschaft Laudenbach wurden zwei Gesamtanlagen ausgewiesen. Die größere von beiden erstreckt sich im westlichen Abschnitt der Sälzerstraße sowie rund um den Kirchplatz. Die Gesamtanlage ist mit einer Bausubstanz versehen, die bis in das 17. Jh. zurückreicht. Giebelständig und traufständig orientierte Bebauung wechselt einander ab. Besonders bemerkenswert ist die Hofanlage Sälzerstraße 32 mit einem imposanten Fachwerkwohnhaus
aus dem frühen 18. Jh. und ausgedehnten Wirtschaftsgebäuden. Bei den Gebäuden Sälzerstraße 29/31 und 26 handelt es sich um traufständig orientierte Einhäuser, Sälzerstraße 21 ist ein giebelständig erschlossener Streckhof. Sälzerstraße 46, ein giebelständiges, verputztes Wohnhaus mit ursprünglicher Fachwerksubstanz und deutlich ausgeprägtem Geschossüberstand, ist das ehemalige Pfarrhaus des Ortes.
Mit in die Gesamtanlage einbezogen wurde ein Teil der Bebauung im Verlauf der Steingasse, wobei es sich um giebelständig erschlossene Wohnhäuser mit angeschlossenen Wirtschaftsgebäuden handelt, deren Bausubstanz um 1800 datiert. An die Kirche lehnt sich ein dichter Ring historischer Gebäude, die mit zahlreichen Störungen versetzt ist.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |