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Zur Bebauung, die die Kirche eng umschließt, gehört das kleinmaßstäbliche Fachwerkwohnhaus aus dem Jahr 1769. Die Fachwerkkonfiguration des traufständigen Gebäudes ist schmucklos geschnitten und besteht an den statisch wichtigen Bereichen aus einfach verriegelten Streben, die knapp bis über die halbe Höhe der Ständer reichen. Keine ausgeprägten Fachwerkfiguren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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