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In einer dichten Staffel befindliches Fachwerkwohnhaus über einem hohen Sockel in zwei Geschossen. Die Fachwerkkonfiguration des Hauses, ein regelmäßiges Gerüstraster aus zweifach verriegelten 3/4-Streben mit angeschlossenen Kopfbändern an den Eck- und Bundständern sowie dem Zwerchhaus, stammt aus dem Jahr 1787. Die Kopfwinkelhölzer der Mannfiguren sind jüngerer Ersatz. Als ein gut erhaltenes Gebäude dieser Zeit ist das Haus Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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