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Traufständig erschlossenes Einhaus in einer Kurve weit einsichtig gelegen. Die einfache Fachwerkkonfiguration aus 3/4-Streben mit Brust- und Sturzriegeln an den Eck- und Bundständern im Obergeschoss datiert um 1800; das Zwerchhaus vermutlich auch aus der Bauzeit. In der Mittelachse erschließt eine zweiläufige Sandsteintreppe das Haus. Rechts daneben erhebt sich die giebelständige Scheune mit einem hohen Untergeschoss, das von 3/4-Streben versteift wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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