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Traufständig orientiertes Einhaus aus dem frühen 19. Jh. mit der zeittypischen Fachwerkkonfiguration im linksseitigen Wohnbereich aus 3/4-Streben, die durch Brust- und Sturzriegel im Fachwerkgerüst verfestigt werden. Im Untergeschoss einfache Verriegelung. Rechts der Stall-Scheune-Trakt mit hoher Toreinfahrt und Ladeluken im Obergeschoss. Trotz einer modernen Störung ist der Bau aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |