Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Bevor sich die Straße verengt und abrupt abknickt, setzt die wohl bedeutendste Hofanlage im Ort einen wichtigen städtebaulichen Akzent. Das Wohngebäude ist mit seinen zwei ausgewiesenen Zwerchhäusern als Doppelhaus angelegt, das eine große Familie beherbergte. Die Schaufassade des Hauses richtet sich an den Betrachter im Hofbereich: an der Traufseite besteht das Fachwerkgerüst aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln, den Eckständern sind dicke Taubänder eingeschnitten. Die Bauzeit ist im Sockel mit 1713 angegeben. Im Einfahrtsbereich des Hofes sind mehrere Sandsteinpfosten erhalten. Entlang der Straße erstreckt sich ein Stall-Scheune-Trakt aus dem 20. Jh., im hinteren, von der Straße nicht einsichtigen Bereich erhebt sich ein älteres Wirtschaftsgebäude in Fachwerkkonstruktion.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |