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Die im Querschnitt eiförmige, als Hufeisenbogen geöffnete, gradlinige Tunnelröhre von einer Länge von 339 Metern wurde 1912-15 durch einen Ausläufer des Kaufunger Walds geführt. Die formal identischen Stirnseiten stellen sich als Quaderfassaden mit neobarocken Knickgiebeln dar. Der "Albliedstunnel" ist mit seinen Portalen sowie der Tunnelröhre als Kulturdenkmal aus orts- und verkehrsgeschichtlichen Gründen zu benennen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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