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Um 1730 erbautes, traufständig erschlossenes Fachwerkwohnhaus mit einem Gerüstgefüge aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an den Eckständern des Obergeschosses. Die angesprochenen Fachwerkfiguren aus besonders dünnen Hölzern. Im Brüstungsbereich des Obergeschosses gegenläufige Fußstreben. Untergeschoss und das Zwerchhaus in einem Gerüstraster aus der ersten Hälfte des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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