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In einer Senke abseits der Straße erhebt sich das Wohnhaus einer ehemaligen Mühle aus dem Jahr 1727. Das gut erhaltene Fachwerkgerüst besteht an der Traufseite aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an den Eck- und Bundständern im Obergeschoss; dazwischen im Brüstungsbereich gegenläufige Fußstreben. Ein ähnliches Fachwerkraster auch im Zwerchhaus. Ein Riegel neben dem Hauseingang trägt die Inschrift mit dem Baudatum.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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