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Fachwerkwohnhaus mit Kniestock und eingestelltem Zwerchhaus aus dem Beginn des 19. Jhs. in einer zeittypischen Fachwerkkonfiguration, die sich eindrucksvoll im Obergeschoss erhalten hat: dort kräftige 3/4-Streben an den Eck- und Bundständern, die zweifach verriegelt sind. Im Untergeschoss einfach verriegelte 3/4-Streben und Fußstreben im Brüstungsbereich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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