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Traufständig erschlossenes Fachwerkwohnhaus mit einem Kern, der aus dem frühen 18. Jh. stammt. Möglich ist die Datierung durch die kräftigen Hölzer, die mittels 3/4-Streben das Fachwerkgerüst versteifen. Rechts angeschlossen ist ein jüngerer Wirtschaftstrakt aus dem 19. Jh. mit einer hohen Tordurchfahrt und darüber befindlicher Ladeluke sowie eine zu Wohnzwecken umgestaltete Scheune. Als eine der auffälligsten Baulichkeiten im Verlauf des Straßenzuges Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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