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Lang gestrecktes, traufständig erschlossenes Fachwerkwohnhaus aus den letzten Jahren des 17. Jhs. mit einem niedersächsisch beeinflussten Fachwerkraster, das ohne Gerüstfiguren auskommt. Das statische Gefüge der Fachwerkkonstruktion wird von einer Reihung konvergierender Fußstreben im Brüstungsbereich des Obergeschosses verfestigt. Im Untergeschoss wurden zum Teil stark gebogene 3/4-Streben verwendet. Im Bereich des Geschossüberstandes dicker Taustab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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