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An der innerörtlichen Straßenkreuzung der L 3299 und der L 3225 erhebt sich ein Gasthaus über lang gestrecktem Grundriss mit einer ausgeprägten Sockelzone und einer regelmäßigen Fachwerkkonfiguration aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an den Eck- und Bundständern in beiden Geschossen; ebenso im Zwerchhaus. An den Eckständern des um 1760 erbauten Hauses findet sich eingegrabenes Beschlagwerk. Links jüngerer Saalanbau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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