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Stattliches Gasthaus aus dem späten 19. oder frühen 20 Jh. mit einer regelmäßigen Fachwerkkonfiguration über ausgeprägtem Sockel, die sich aus hohen Andreaskreuzen in beiden Geschossen und dem aufgesetzten Zwerchhaus zusammenfügt. Die Gefache werden von Backsteinmauerwerk gefüllt. Der Eingang wird von einer zweiläufigen Sandsteintreppe erschlossen. Der obere Abschluss des Hauses ist ein Krüppelwalmdach, Zwerchhaus ebenso abgewalmt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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