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Der Ort Friedrichsbrück beherbergt die einzige friederizianische Kolonistensiedlung, die im Gebiet des heutigen Werra-Meißner-Kreises in den späten Jahren des 18. Jhs. angesiedelt wurde. Die Siedlungshäuser sind bis auf eines in mehr oder weniger historischer Kernsubstanz erhalten und bilden ein eindrucksvolles Ensemble.
Die Siedlung in Friedrichsbrück besteht aus insgesamt 10 giebelständigen Wohnhäusern, die sich an einem leicht ansteigenden Weg dicht gestaffelt gegenüberstehen. Bei den Einzelbauten handelt es sich um eingeschossige Fachwerkhäuser mit weit heruntergeschleppten Krüppelwalmdächern. Die Fachwerkkonfiguration rekrutierte sich aus einem einfachen Gerüstgefüge, das von 3/4-Streben bzw. Stockwerkstreben verfestigt wurde. Im vorderen, dem der Straße zugewandten Teil der Häuser befand sich der Wohnbereich. Dieser setzte sich aus dem in der Mittelachse angelegten und von der Giebelseite zugänglichen Flur sowie den davon abzweigenden Stuben zusammen. Dahinter folgte eine Arbeitszone mit Küche, Waschküche und einerweiteren Kammer. Dieser vordere Teil des Hauses, der Wohn- und Arbeitsbereich also, war um wenige Stufen erhöht und mit einem Keller versehen, der von der Küche zugänglich war.
Der Wirtschaftsbereich des Hauses bestand aus der mittig angeordneten Tenne und den seitlich angeordneten Ställen. Begehbar war dieser Bereich von der Hinterseite des Hauses.
Der Ort Friedrichsbrück gehört in eine Gruppe von Ansiedlungen, die unter Landgraf Friedrich II. erschlossen wurden. Sie tragen zumeist seinen Namen, wie etwa Friedrichsaue und Friedrichsstein bei Zierenberg oder Friedrichsdorf und Friedrichsthal bei Hofgeismar bzw. Grebenstein. Nach der zweiten Frau des Landgrafen, Philippine von Brandenburg-Schwedt, benannt, entstanden Philippinenhof bei Kassel oder Philippinendorf bei Wolfhagen.
Ein gemeinsames Merkmal der Siedlungshäuser sind die aneinander gefügten Wohn- und Wirtschaftsbereiche unter einem First. Die Anordnung der Räume innerhalb eines eingeschossigen Gehäuses folgt dabei in seinen Grundzügen dem Aufbau der sog. Diemelsächsischen Häuser, die sich in besonders reicher Anzahl nördlich von Kassel und im Waldeckischen erhalten haben.
Anzumerken bleibt, dass Orte wie Friedrichsfeld oder Friedrichsdorf in ihrer Struktur mittlerweile kaum noch als geplante Siedlung erkennbar sind. Und obwohl auch in Friedrichsbrück einige der Siedlungshäuser beträchtlich verändert wurden, ist die historische Situation glücklicherweise noch beeindruckend erlebbar. Daher wurden auch die umgestalteten Häuser mit in die Gesamtanlage einbezogen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |