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Der giebelständig orientierte Streckhof aus dem ersten Drittel des 19. Jhs. grenzt hart an die Straßenführung. Sein Fachwerkgefüge besteht aus 3/4-Streben mit Brust- und Sturzriegeln an den Eck- und Bundständern in beiden Geschossen, dazwischen verfestigen gegenläufige Fußstreben den Brüstungsbereich. Aus der Bauzeit hat sich ein Zwerchhaus mit Ladeerkererhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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