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Im Verlauf des Straßenzuges erhebt sich ein bescheidenes Fachwerkwohnhaus mit eingestelltem Zwerchhaus. Die Ständerkonstruktion des Gebäudes wird an der linken Seite von einer fast bis an die Traufe heranreichenden Strebe verfestigt, rechts ist eine später eingezogene Decke sichtbar. Rechts angeschlossen ist ein Wirtschaftsgebäude. Kulturdenkmal aus sozialgeschichtlichen und städtebaulichen Aspekten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |