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Imposanter, dreiseitig geschlossener Hof einer ehemaligen Mühle mit einem zentral angesiedelten Wohnhaus aus dem Jahr 1733. Dessen schlichtes, weit gehend schmuckloses Fachwerkgerüst besteht aus Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln an den Eckständern. Der Brüstungsbereich wird von gegenläufigen Fußstreben besetzt. Der Eckständer ist als repräsentativer Bestandteil des Hauses als gedrehter Stab ausgebildet. Die linksseitig an das Wohnhaus anschließende Scheune gehört mit zu den ursprünglichen Gebäuden des Hofes. An der linken Seite begrenzt ein historischer Stall aus dem Beginn des 19. Jhs. mit abschließendem Mansarddach die Hofanlage, dem entspricht gegenüber ein jüngerer Stall-Scheune-Trakt. Erhalten hat sich das alte Hofpflaster, das ebenso wie die beschriebenen Gebäude schützenswert ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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