Gesamtanlage Siedlung III. Reich
Gesamtanlage Siedlung III. Reich
Gesamtanlage Siedlung III. Reich
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Werra-Meißner-Kreis
Hessisch Lichtenau
Fürstenhagen
  • Gesamtanlage
Siedlung III. Reich

Nördlich der B 7 entstand im Jahr 1939 eine Siedlung für mittlere und leitende Angestellte der wenig entfernt befindlichen Munitionsfabrik Hirschhagen (siehe Hessisch Lichtenau, S. 422). Damit sollte den Leitern des Werkes die Möglichkeit geben werden, in Fabriknähe zu wohnen. Doch gerade diese Nähe hielt zahlreiche Angestellte davon ab, hier eine Wohnung zu beziehen, da man Luftangriffe und Explosionen im benachbarten Hirschhagen fürchtete.

Die Siedlungsgebäude, traufständige Mehrfamilienhäuser in zwei Geschossen mit ausgebautem Dachgeschoss, sind ohne maßgebende Veränderungen in ihrem Äußeren erhalten.

Die Siedlung Fürstenhagen ist in mehrerer Hinsicht von denkmalpflegerischem Interesse. Die Häuser mit ihren erhaltenen Fassaden dokumentieren die Bedeutung der Fachwerkbauweise im „lll. Reich". Mit dieser als „Heimatschutzstil" bezeichneten Architektur sollte programmatisch auf den hohen Stellenwert deutscher Baukunst der Vergangenheit hingewiesen werden, die synonym war mit Fachwerkbauweise.

Zum anderen ist die Siedlung als Teil der Sachgesamtheit Munitionsfabrik Hirschhagen von besonderer Bedeutung für die Dokumentation der Geschichte des Nationalsozialismus im hiesigen Raum. Hier lebte das Wach- und Verwaltungspersonal der Fabrik, deutlich getrennt von den Lagern der Arbeiter/Innen, die in notdürftigen Barackendörfern rund um Hessisch Lichtenau hausten. Die Bewohner der Siedlung Fürstenhagen unterlagen nicht den üblichen Lagerordnungen mit Kontrollen und Ausgangsbeschränkungen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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