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Traufständig erschlossenes Einhaus mächtiger Größe aus dem Ende des 19. Jhs. mit Stockwerkstreben in den Eckgefachen, die von gelbbrandigem Backsteinmauerwerk gefüllt werden. Der rechtsseitige Wirtschaftsbereich wird von einer hohen Durchfahrt geprägt. Das Ensemble setzt auf Grund seiner Größe und seiner ungestörten Bausubstanz am Beginn der platzartigen Erweiterung an der südlichen Ortsperipherie einen deutlichen städtebaulichen Akzent.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |