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Traufständig erschlossenes Wohnhaus über hohem Sandsteinsockel mit rechtsseitigem Kellerhals und benachbarter Scheune. Wohnhaus in barocker Fachwerkkonfiguration aus Mannfiguren mit gebogenen Fußstreben an den Eckständern, dort floraler Flachschnitzdekor. Besonders hervorzuheben ist ein Andreaskreuz im mittleren Brüstungsgefach mit eingelegtem Hängezapfen. Rechts angeschlossen ist eine Scheune in Rähmkonstruktion, die ebenso wie das Wohnhaus um 1780 erbaut wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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