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Weit ausgreifender Streckhof aus dem Ende des 18. Jhs., kenntlich an der Fachwerkkonstruktion des Wohnhauses über hohem Sockel, deren Mannfiguren im Obergeschoss mit stark gebogenen Fußstreben auf der Schwelle aufsitzen. An der Unterkante der Schwelle hebt eine zweigeteilte Abfasung den Geschossüberstand hervor. Der vordere Bauabschnitt ist deutlich jünger. Als markanter Bestandteil der platzartigen Dorferweiterung im Süden aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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