Am Schulbrunnen o. Nr. - Kirche - Detail Portal -
Am Schulbrunnen o. Nr. - Kirche - Innenraum -
Am Schulbrunnen o. Nr. - Kirche
Am Schulbrunnen o. Nr. - Kirche - Orgel -
Am Schulbrunnen o. Nr. - Kirche
Am Schulbrunnen o. Nr. - Kirche - Innenraum -
Am Schulbrunnen o. Nr. - Kirche - Altar und Kanzel -
Am Schulbrunnen o. Nr. - Kirche - Nische am Chor, außen -
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Werra-Meißner-Kreis
Bad Sooden-Allendorf
Kammerbach
  • Im Kammerbach
Ev. Kirche
Flur: 7
Flurstück: 39

Der Kern der evangelischen Pfarrkirche befindet sich im östlichen Bauabschnitt mit der Anlage in Form eines polygonal geschlossenen Chores mit 5/8-Brechung. Dessen spätgotische Bauzeit vergegenwärtigen die zweibahnigen Lanzettfenster mit abschließendem Fischblasenmaßwerk sowie die spitzbogig geschlossene Nische einer Totenleuchte im Scheitelsegment. Zum ursprünglichen Bestand gehört auch das rundbogig geschlossene Tympanon über dem Eingangsportal, das inschriftlich auf eine Bauzeit in das Jahr 1513 verweist. Den jüngeren Bereich des Baues aus dem Jahr 1827 vergegenwärtigt die westliche Schiffserweiterung mit den hohen Rundbogenfenstern des Langhauses, das Eingangsportal mit seinem klassizistisch geprägten Gewände sowie der darüber aufsteigende Giebelturm über quadratischem Grundriss. Der lang gestreckte Saal des von einer Flachdecke geschlossenen Innenraums wird von einer auf Vierkantstützen aufliegenden Empore an der Nord- und Westwand besetzt.

Von der Ausstattung ist die 1843 bezeichnete Orgel mit seitlichen Türmchen sowie einem Schleier aus Akanthus im Mittelteil erwähnenswert. Die quadratische Altarmensa ruht auf einem Säulenstumpf aus dem Jahr 1813.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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