Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das 1781 erbaute Wohnhaus eines Streckhofes setzt mit seiner regelmäßig gebildeten Fachwerkkonfiguration am Fuß der Straße einen deutlich wahrnehmbaren Merkpunkt: An der Traufseite des Obergeschosses finden sich Mannfiguren mit Hals- und Brustriegeln aus starken Hölzern, an der Giebelseite einfach verriegelte, deutlich durchgebogene 3/4-Streben. Im Untergeschoss ebenfalls 3/4-Streben. Links angefügt ist ein jüngerer Stall-ScheuneTrakt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |